FAQ - Häufige Fragen zur Betreuung

Welche Ausbildung haben die Betreuungskräfte?

 

Das Qualifikationsniveau der von uns vermittelten Betreuerinnen oder Betreuer reicht von ersten Erfahrungen bei der Pflege Angehöriger oder Praktika in Altenheimen mit Absolvierung eines Pflegekurses bis hin zu langjähriger, umfassender Betreuungs- und Pflegeerfahrung.

Eine spezielle Altenpflege - Ausbildung, wie in Deutschland, gibt es in den osteuropäischen Ländern nicht.

Sprachkenntnisse

 

Wir vermitteln Betreuerinnen oder Betreuer mit Grundkenntnissen bis hin zu guten Deutschkenntnissen.

Die Einstufung orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der international als Maßstab zur Beurteilung von Fremdsprachenkenntnissen gilt.

Auf welcher rechtlicher Grundlage erfolgt die Vermittlung?

 

Wir sorgen dafür, dass Sie eine rechtlich einwandfreie Dienstleistung auf Grundlage von geltendem EU-Recht erhalten.

Die von uns vermittelten Betreuerinnen und Betreuer sind bei sorgfältig ausgewählten osteuropäischen Partnerunternehmen in ihrem Herkunftsland tätig (Entsendung).

Die entsendeten Betreuungspersonen entrichten entsprechend den in den jeweiligen EU-Ländern geltenden gesetzlichen Regelungen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wird durch das Europäische Formblatt A1 dokumentiert.

Für die entsendeten Betreuungspersonen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, findet das deutsche Mindestlohngesetz Anwendung.
Die entsendeten Betreuungspersonen sind kranken- und unfallversichert.

Bei nachgewiesenen Schäden von Betreuungspersonen haftet das Partnerunternehmen durch seine Betriebshaftpflicht-Versicherung.

Mit wem arbeitet 24h Pflege mit Herz bei der Vermittlung zusammen?

 

Wir pflegen eine langjährige Zusammenarbeit mit sorgfältig ausgewählten Partnerunternehmen in Osteuropa, welche unseren hohen Qualitätsansprüchen entsprechen.

Wie sind die vertraglichen Rahmenbedingungen geregelt?

 

Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag in deutscher Sprache über die gewünschte Betreuung ab.
Einmal monatlich erhalten Sie von uns die Rechnungen per Post oder E-Mail.

Diese beinhalten die Kosten für die Betreuungskraft (je nach Betreuungsaufwand).
Ihr fester Ansprechpartner steht Ihnen bei allen Vertrags- und Rechnungsangelegenheiten jederzeit zur Verfügung.

Wie lange bleibt eine Betreuungsperson vor Ort?

 

Die von uns vermittelten Betreuerinnen oder Betreuer bleiben meist 1 bis 3 Monate.

Die Mindesteinsatzdauer ist 1 Monat.

Die Einsatzdauer hängt vor allem vom Grad der Hilfsbedürftigkeit und den Anforderungen an die Betreuungsperson (z. B. Nachtbetreuung) ab.

Nach Ende des Einsatzes kehren die Betreuungspersonen in ihre Heimat zurück.
Wir organisieren rechtzeitig eine Vertretung, damit eine lückenlose Betreuung ermöglicht wird.

Dabei ist es unser Bestreben, dass wir eine feste Betreuungsperson für Sie finden, die immer wieder zu Ihnen zurückkehrt.

Wie muss die Unterkunft für die Betreuungsperson gestaltet sein?

 

Damit Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer die Aufgaben im Haushalt der hilfsbedürftigen Person ausführen kann, muss unentgeltlich ein abschließbares, möbliertes Zimmer (Grundmobiliar Schrank, Bett, Tisch, Stuhl) mit Frischluftzufuhr und Zugang zum Bad zur Verfügung stehen.

Dabei wird sich eine wohnliche Einrichtung des Zimmers positiv auf die Zusammenarbeit mit der Betreuungsperson auswirken.

Internet muss für das Herkunftsland der Betreuungsperson zur Verfügung stehen.
Denn nur, wenn sie sich an einem Ort heimisch und willkommen fühlt, wird sie ihre ganze Kraft in die Betreuung einbringen können.

Wie viel Stunden dürfen die Betreuungspersonen arbeiten und wie viel Freizeit steht Ihnen zu?

 

Es wird sich an einer 40-Stunden -Woche orientiert. Die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeit ist sehr schwierig (zum Beispiel gemeinsames Fernsehen-, Freizeit- oder Arbeitszeit?)

  • Von daher sind diese Zeiten mit der Betreuungsperson individuell abzustimmen.
  • Empfehlung sind täglich 2-3 Stunden Freizeit am Stück
  • Der Betreueurin sollten ein kompletter freier Tag bzw. zwei halbe freie Tage in der Woche zur Verfügung stehen.
    Dies kommt der Betreuerin und ihrer Leistungsfähigkeit zugute.

Wie ist die Betreuung in der Nacht geregelt?

 

Nachtruhe muss gewährleistet sein.

Sollte Nachtbetreuung bzw. Bereitschaftsdienst in der Nacht erforderlich sein, so kann dies mit der Pflegekraft individuell vereinbart werden.

Beispiel: Ausgleich der Nachtarbeit/Bereitschaft durch Mittagsschlaf, zusätzliche Freizeit.

Kost & Logis?

 

Diese sind für die Betreuerin frei und kostenlos.

Was passiert bei Urlaub oder Krankheit der Betreuungsperson?

 

Der Urlaub Ihrer Betreuungsperson wird rechtzeitig in Rücksprache mit Ihnen geplant.
Wir organisieren eine Vertretung, damit eine lückenlose Betreuung ermöglicht wird.

Dabei ist es unser Bestreben, dass wir eine feste Betreuungsperson für Sie finden, die immer wieder zu Ihnen zurückkehrt.

Sollte Ihre Betreuungsperson erkranken und ihre Aufgaben nicht mehr ausführen können, werden wir Ihnen schnellstmöglich eine Vertretung vermitteln und zeitgleich die Abreise der erkrankten Betreuungsperson organisieren.

Die Betreuerinnen und Betreuer sind krankenversichert, sodass eine akute Notfallbehandlung auch in Deutschland erfolgen kann.

Welche Tätigkeiten dürfen die Betreuungspersonen ausüben?

 

Sie dürfen:

  • Grundpflege leisten (Hilfe bei der Körperpflege, beim Toilettengang, beim Anziehen, bei der Nahrungsaufnahme oder bei der Mobilität)
  • Haushaltstätigkeiten verrichten (Einkaufen, Kochen, Raumpflege, Wäsche waschen)

Sie dürfen nicht:

  • Behandlungspflege oder medizinische Dienstleistungen erbringen (z. B. Medikamente verabreichen, Anlegen oder Wechsel eines Katheters, Spritzen geben, Verbände anlegen/wechseln).

Die Betreuungskraft darf bei Medikamenten an die Einnahme erinnern, sie darf die Medikamente aber nicht selbst einteilen oder verabreichen.

Sollten bei der hilfsbedürftigen Person Tätigkeiten der Behandlungspflege oder medizinische Dienstleistungen notwendig sein, dann muss dafür ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden, der diese Leistung direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann.

Bei welchen Anfragen stößt das Modell der häuslichen Betreuung an seine Grenzen?

 

Das Konzept der häuslichen Betreuung kann leider nicht allen Menschen helfen. Es stößt bei bestimmten Situationen an seine Grenzen, wie zum Beispiel:

  • Deutlich ausgeprägte psychische Erkrankungen
  • Palliativversorgung
  • häufige Nachtbetreuung (z. B. 2-4 x)

Was passiert, wenn die „Chemie“ nicht stimmt oder Sie mit den Leistungen der Betreuungsperson nicht zufrieden sind?

 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen.

Daher wenden Sie sich in solchen Situationen bitte vertrauensvoll an Ihren festen Ansprechpartner bei 24h Pflege mit Herz.

Wir stehen Ihnen zur Seite, suchen eine für Sie passende Lösung und tauschen ggf. die Betreuungsperson aus.

Wie läuft die Vermittlung ab?

 

  • Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin vor Ort & oder telefonisch und füllen (gemeinsam) den Fragebogen aus.
  • Diesen leiten wir an unsere Kooperationspartner weiter, welche dann entsprechende Personalvorschläge mit den jeweiligen Kosten unterbreiten.
    Aus diesen Vorschlägen suchen wir für Sie die qualitativ besten Angebote heraus und schicken Ihnen innerhalb von circa 1-3 Tagen geeignete und unverbindliche Personalvorschläge.
  • Falls Ihnen ein Vorschlag zusagt, sollte Ihre Entscheidung nach Möglichkeit innerhalb von ein bis zwei Tagen fallen. Wenn Ihnen das Angebot nicht zusagt, schauen wir weiter nach einer geeigneten Betreuungskraft.
  • Bis zur Arbeitsaufnahme dauert es ca. 3-7 Tage. In Notfällen bemühen wir uns, eine schnellere Lösung zu finden.
  • Die Betreuungsperson kommt direkt mit dem Minibus zu Ihnen oder wird von uns am Bahnhof/Busbahnhof abgeholt und zu Ihnen gebracht.
  • Nach circa 1-2 Wochen werden wir Sie auf Ihren Wunsch hin besuchen und schauen, wie es Ihnen mit der Betreuungsperson geht.
    Im Anschluss erfolgt weitere Qualitätssicherungsbesuche nach Absprache.

Was kostet die An- und Abreise der Betreuungsperson?

 

Die Reisekosten sind bei den verschiedenen osteuropäischen Kooperationspartnern unterschiedlich und Sie müssen hier ungefähr mit 100 – 150 Euro/Fahrt rechnen.

Feiertagszuschläge

 

An Wochenenden werden keine Zuschläge erhoben.

Die im Vertrag festgelegten gesetzlichen Feiertage werden mit dem doppeltem Tagessatz berechnet und unterscheiden sich je nach Herkunftsland der Agentur geringfügig.

Was bieten wir Ihnen im Vergleich zu vielen anderen Agenturen an Mehrwert?

 

  • Situationseinschätzung und Erfassung der Risikobereiche mit einem pflegefachlichen Blick in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause. Je besser diese Einschätzung, umso besser passt es hinterher. D.h. in der Regel weniger Enttäuschung bei den zu betreuenden Personen, Angehörigen, Betreuungskräften. Dies bieten Fragebögen ohne eine Inaugenscheinnahme vor Ort nicht.
  • Beratung zu den vorliegenden Risikobereichen und Sensibilisierung der Betreuungskraft.
  • Nach Möglichkeit wollen wir auch dafür sorgen, dass die "Chemie" zwischen Betreuungsperson und Pflegeperson stimmt. Jemand auf einem Bauernhof braucht, z. B. unter Umständen eine andere Betreuungsperson.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse für eine gute Verständigung (z. B. mit Ärzten).
  • Unterstützung bei der Pflegegradeinstufung und sonstigen Fragen, Abholung der Betreuungskraft am Bahnhof/Busbahnhof & Evaluation der Betreuung/Qualitätssicherungsbesuche.
  • Langjährige Erfahrung im Bereich der Vermittlung von Betreuungskräften.

Haben Sie Fragen? 

Dehn Dorina

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Dorina Dehn 

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